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Service für Leistungserbringer

Auf unseren Serviceseiten haben wir umfangreiches Informationsmaterial für Akteure in der Gesetzlichen Krankenversicherung zusammengestellt. Zur besseren Orientierung teilen wir unser Angebot in Service für Krankenkassen, Service für Leistungserbringer und Service für Ärzte.

ACHTUNG! Wichtiger Hinweis zur Datenübermittlung laut §45b Entlastungsleistung für die Abrechnung von Pflegeleistungen

Aufgrund einer Änderung der „Technischen Anlage 3 für das Teilprojekt Leistungserbringer Pflege (TP6)“ wird die Datenannahme zur Abrechnung von Pflegeleistungen bezüglich §45b Entlastungsleistung mehrheitlich abgelehnt – so auch bei DAVASO.

Hintergrund:

In der Version 5.4 der Technischen Anlage 3 (Schlüsselverzeichnis) wurden für die Abrechnung der Entlastungsleistungen neue Schlüsselwerte für die Schlüssel 2.5 und 2.7 (bzw. 2.7.6) zusätzlich zum bereits vorhandenen Wert im Schlüssel 2.4 eingeführt. Damit ist eine differenzierte Angabe der abgerechneten Entlastungsleistung (Schlüssel 2.4 bis 2.7) vollständig möglich. Diese Schlüssel sind seit dem 01.07.2023 bundesweit verbindlich.

Bis zum 30.06.2023 war für die Abrechnung von Entlastungsleistungen nur im Schlüssel 2.4 der Wert „10“ vorhanden. Die weiteren Schlüssel 2.5 bis 2.7 wurden mit bis dahin vorhandenen Werten gefüllt. Hierbei wurde häufig der Wert „99“ (keine Vertragspreisregelung) verwendet. Diese Schlüsselangaben sind seit dem 01.07.2023 nicht mehr zutreffend.

Was sollten Sie nun tun, damit wir Ihre Daten annehmen und bearbeiten können?

Laut der Technischen Anlage für TP6 muss bei §45b Entlastungsleistung die Vergütungsart 07“ angegeben werden. In dem Feld „Uhrzeit der Beendigung der Leistungserbringung, gefahrene Kilometer, Bis-Zeitraum, von/Tag und bis/Tag“ muss in diesem Fall nun „00eingetragen werden.

Bei Problemen oder Verständnisfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller, Ihren Abrechnungsdienstleister oder die betreffende Krankenkasse.

Vielen Dank!

Ihr DAVASO-Team

Änderung Postanschrift für Abrechnungen Sonstiger Leistungserbringer und Leistungserbringer der Pflegeversicherung für die IKK classic

Ab 01.04.2023 ändert sich die Postanschrift für Abrechnungen nach §§ 301a, 302 SGB V und § 105 SGB XI. Bitte versenden Sie für die DAVASO GmbH bestimmte Abrechnungsunterlagen für die IKK classic ab April ausschließlich an die im Folgenden genannten Adressen.

Angaben zur Annahme der Abrechnungsunterlagen
Rechnungen mit rechnungsbegründenden Unterlagen (Verordnungen, Leistungsnachweise etc.):

  • IKK classic – c/o DAVASO GmbH – Postfach 500761 – 04304 Leipzig (bei Versand über die Deutsche Post)
  • IKK classic – c/o DAVASO GmbH – Sommerfelder Straße 120 – 04316 Leipzig (bei Paketpost und Versand über private Postdienstleister)

Angaben zur Annahme der Abrechnungsunterlagen
Physische Datenträger:

  • IKK classic – c/o DAVASO GmbH – Postfach 500761 – 04304 Leipzig (bei Versand über die Deutsche Post)
  • IKK classic – c/o DAVASO GmbH – Sommerfelder Straße 120 – 04316 Leipzig (bei Paketpost und Versand über private Postdienstleister)

Die Änderungen werden mit Wirkung zum 01.04.2023 in die Kostenträgerdatei aufgenommen. Das neue IK für die Papierannahme lautet: 661400222.

    Wir bitten um fristgerechte Umsetzung, sodass wir gemeinsam im Sinne Ihrer und unserer Kunden eine reibungslose Abrechnung der Leistungen sicherstellen können.

Damit wir die Vorgaben des Datenschutzes einhalten können, ist es wichtig, dass Sie einige Punkte bei der Weiterleitung der Dokumente an uns beachten:

  • Bitte trennen Sie die IKK classic-Rechnungen von denen für andere Kostenträger.
  • Bitte senden Sie dann alle IKK classic-Rechnungen gebündelt an DAVASO.
  • Unser Tipp: Am besten Sie sortieren die Rechnungen direkt in beschriftete Einzelumschläge und schicken diese dann einfach gebündelt in einer Lieferung an DAVASO.
    Neben dem Schutz von Sozialdaten hat diese Vorgehensweise noch den Vorteil, dass wir die Dokumente viel schneller bearbeiten können.

Service für Leistungserbringer

Eine Auswahl unserer Referenzen: