FAQ Absetzung

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Version vom 21. April 2021, 12:00 Uhr von Rkleiber (Diskussion | Beiträge) (Fragen zur Absetzung Hebammen)

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Fragen rund um die Absetzung

Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.

Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.


Fragen zur Absetzung

+ Wo erhalte ich eine Kostenübernahmeerklärung /Genehmigung für eine von mir erbrachte Leistung?
  • Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kostenübernahmeerklärungen/Genehmigungen können ausschließlich die Kostenträger erteilen. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websites der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet. Wenn Sie die fehlende Kostenübernahmeerklärung/Genehmigung erhalten haben, können Sie sie bei uns nachreichen.
  • Wussten Sie schon? Für viele Leistungsbereiche können Sie die fehlenden Unterlagen über die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal schnell und einfach online nachreichen.
    Melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
+ Ich habe eine Absetzung wegen fehlender Mitgliedschaft des Patienten/Kunden bei der Krankenkasse erhalten. Was kann ich tun?
  • Leider können wir Ihnen über Versichertenverhältnisse keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den zuständigen Kostenträger.
  • Im DAVASO-Portal können Sie für viele Leistungsbereiche nach Klärung des Versichertenverhältnisses per Mausklick in Einspruch gehen und fehlende Unterlagen schnell und einfach digital nachreichen. Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
+ Ich habe eine Absetzung wegen fehlender Bewilligung der Krankenkasse erhalten, obwohl mir diese vorliegt. Was kann ich tun?
+ Ich habe eine Frage zur Bewilligung bzw. zum Kostenvoranschlag. An wen kann ich mich wenden?
  • Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Auskünfte zu Bewilligungen oder zum Kostenvoranschlag kann Ihnen ausschließlich der zuständige Kostenträger geben. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websiten der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet.

Fragen zur Absetzung Hebammen

+ Ich habe eine Absetzung zu den – wegen der Corona-Pandemie – geänderten Positionsnummern erhalten. Was kann ich tun?
  • Auf der Versichertenbestätigung sind einige Leistungen zusätzlich mit dem eingesetzten Kommunikationsmedium zu kennzeichnen. Ergänzen Sie das Kommunikationsmedium und reichen Sie uns einfach die von Ihnen korrigierte Versichertenbestätigung mit einem Einspruch nach.
  • Nutzen Sie hierzu am besten die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal. Dort können Sie nicht nur per Mausklick Ihren Einspruch einreichen, sondern auch Ihre korrigierte Versichertenbestätigung hochladen. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut.
+ Es erfolgte eine Absetzung wegen Differenzen auf der Versichertenbestätigung. Was kann ich tun?
  • Auf der Versichertenbestätigung passen Datum, Uhrzeit oder die erbrachte Leistung nicht zu Ihrer eingereichten Rechnung. Korrigieren Sie einfach die Versichertenbestätigung und lassen Sie die Änderung von der Versicherten unterschreiben. Jetzt können Sie die korrigierte Versichertenbestätigung mit einem Einspruch nachreichen.
  • Nutzen Sie hierzu am besten die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal. Dort können Sie nicht nur per Mausklick Ihren Einspruch einreichen, sondern auch Ihre korrigierte Versichertenbestätigung hochladen. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut.
+ Ich habe eine Absetzung wegen „fehlender Kenntlichmachung der Leistung auf der Quittierung“. Was kann ich tun?
  • Kennzeichnnen Sie einfach die Leistung auf der Versichertenbestätigung mit einem Kreuz. Jetzt können Sie die korrigierte Versichertenbestätigung mit einem Einspruch nachreichen.
  • Nutzen Sie hierzu am besten die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal. Dort können Sie nicht nur per Mausklick Ihren Einspruch einreichen, sondern auch Ihre korrigierte Versichertenbestätigung hochladen. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut.