Impffahrten

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FAQ zur Abrechnung von Fahrten zu Corona-Impfzentren in Niedersachsen

Hier finden Sie alle Informationen zur Ihrer Abrechnung von Impffahrten mit dem Land Niedersachsen (für Direktabrechner und Abrechnungszentren).

*** NEU***
Ab sofort können Sie im DAVASO-Portal Ihre Rechnungen ganz einfach nachverfolgen. Melden Sie sich gleich an: Anmeldung DAVASO-Portal

Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten? Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.


Allgemeine Fragen

+ Was benötige ich als Taxi- oder Mietwagenunternehmen, um die Fahrten zu übernehmen?
  • Um Impffahrten übernehmen und abrechnen zu können, benötigen Sie ein Institutionskennzeichen (IK).
  • Dieses können Sie bei der Arbeitsgemeinschaft für Institutionskennzeichen (ARGE IK) beantragen, welche für die Vergabe der IK zuständig ist. Wie Sie die ARGE IK erreichen und welche Angaben für die Beantragung notwendig sind, können Sie hier nachlesen: www.dguv.de .
+ Für welche Impflinge gilt die Abrechnung mit dem Land Niedersachsen?
  • Wenn der Impfling (ganz unabhängig von der Art seiner Versicherung) eine durch den Hausarzt ausgestellte Verordnung zur Hin- und Rückfahrt zum Corona-Impfzentrum vorlegt. Wie in der Muster-Verordnung zu sehen, muss als Grund der Beförderung "c)" angekreuzt sowie ein Hinweis vermerkt sein, dass es sich um eine Fahrt zum Zwecke einer Corona-Impfung handelt.
  • Verordnung Impffahrt LNS.jpg
+ In welchem Fall erfolgt die Abrechnung NICHT mit dem Land Niedersachsen?
  • Es darf sich bei der Impffahrt NICHT um eine ambulante Behandlung (Grund der Beförderung: b) handeln, denn diese wird direkt mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet.


Alles zur Abrechnung

+ Welchen Tarif darf ich für eine Impffahrt anwenden? (Abrechnungskonditionen)
  • Es gilt der reguläre, am Beförderungsort gültige Krankenkassen-Tarif.
+ Welche Dokumente muss ich einreichen?
  • Zur Abrechnung übersenden Sie uns bitte postalisch eine Rechnung je Impfling gemäß der Abrechnungsvorschriften nach § 302 SGB V sowie als Anlage die Verordnung zur Krankenbeförderung (Original oder eine lesbare Kopie). Sie dürfen keine Sammelrechnung für mehrere Impflinge erstellen.
    Wichtig: Wir bitten Sie, die Unterlagen nicht zu tackern oder zu heften, sondern sortiert lose in den Umschlag zu legen.
+ Muss ich digitale Daten (DTA-Daten) zur Verfügung stellen?
  • Nein, die Abrechnung erfolgt ausschließlich papierhaft via Post.
+ Wohin sende ich meine Rechnung?
  • Die Postadresse lautet:
    DAVASO GmbH
    - Corona-Impffahrt -
    Postfach 500153
    04301 Leipzig

    Wichtig: Der Briefumschlag für die Rechnungsstellungen ist von außen, in der oberen linken Ecke des Umschlages, mit dem Zusatz „Corona-Impffahrt“ gut sichtbar zu beschriften. Wir bitten Sie, die Unterlagen nicht zu tackern oder zu heften, sondern sortiert lose in den Umschlag zu legen.
+ Kann ich Sammelrechnungen einreichen?
  • Nein. Bitte erstellen Sie pro Impfling eine separate Einzelrechnung mit Anlage der Verordnung.
+ Kann ich mehrere Rechnungen in einem Umschlag versenden?
  • Sie können mehrere separate Einzelrechnungen samt Anlagen in einem Umschlag an uns senden.


Alles zur Zahlung

+ Wie wird mir das Geld ausgezahlt?
  • Die Auszahlung des Entgeltes erfolgt ausschließlich an die hinterlegte Bankverbindung Ihres Institutions-Kennzeichens (IK).
    Bitte überprüfen Sie im Zweifel, ob Ihre eigene Bankverbindung und nicht die von Dritten hinterlegt ist. Beantragen Sie ggf. ein zusätzliches neues IK mit Ihrer eigenen Bankverbindung nur für diese Abrechnungen der Impffahrten über das Land Niedersachsen. Lesen Sie hier nach, wo Sie ein weiteres IK erhalten oder die Bankdaten Ihres IKs ändern können: Infos zu IK
+ Wann wird mir das Geld ausgezahlt?
  • Nach erfolgreicher Bearbeitung der Rechnung wird Ihnen der Betrag überwiesen. Den Status Ihrer Rechnung können Sie jederzeit im DAVASO-Portal nachverfolgen.
  • Melden Sie sich gleich an und nutzen Sie unseren Service: portal.davaso.de

Alles zur Absetzung

+ Ich habe eine Absetzung erhalten, was kann ich tun?
  • Im DAVASO-Portal können Sie über die Funktion Rechnungsrecherche den aktuellen Status Ihrer Rechnung nachverfolgen und über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur in Einspruch gehen. Dort haben Sie die Möglichkeit z. B. fehlende Unterlagen digital nachzureichen oder Korrekturen in Ihrer Rechnung vorzunehmen. Die Registrierung für das DAVASO-Portal ist kostenfrei möglich. Bitte beachten Sie: Informationen zu Ihrer Rechnung erhalten sie ausschließlich über das DAVASO-Portal. Es gibt keine separate Telefon-Hotline.
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  • Die Daten sind ab April im DAVASO-Portal einsehbar.
+ Wie kann ich einen Einspruch einlegen?
  • Sie können über das DAVASO-Portal ganz einfach und unbürokratisch in Einspruch gehen. Über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur ist der Einspruch per Mausklick möglich. Die Registrierung für das DAVASO-Portal ist kostenfrei möglich.
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+ Wie erfahre ich etwas über den Bearbeitungsstand meines Einspruchs?
  • Sie erhalten im DAVASO-Portal über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Einspruches. Die Registrierung für das DAVASO-Portal ist kostenfrei möglich.
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