FAQ Absetzung
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Fragen rund um die Absetzung
Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.
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Fragen zur Absetzung
- Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kostenübernahmeerklärungen/Genehmigungen können ausschließlich die Kostenträger erteilen. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websites der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet. Wenn Sie die fehlende Kostenübernahmeerklärung/Genehmigung erhalten haben, können Sie sie bei uns nachreichen.
- Wussten Sie schon? Für viele Leistungsbereiche können Sie die fehlenden Unterlagen über die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal schnell und einfach online nachreichen.
Melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
- Leider können wir Ihnen über Versichertenverhältnisse keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den zuständigen Kostenträger.
- Im DAVASO-Portal können Sie für viele Leistungsbereiche nach Klärung des Versichertenverhältnisses per Mausklick in Einspruch gehen und fehlende Unterlagen schnell und einfach digital nachreichen. Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
- Reichen Sie uns einfach die vorliegende Bewilligung mit einem Einspruch nach. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut.
Für viele Leistungsbereiche können Sie die fehlenden Unterlagen über die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal schnell und einfach online nachreichen.
Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
- Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Auskünfte zu Bewilligungen oder zum Kostenvoranschlag kann Ihnen ausschließlich der zuständige Kostenträger geben. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websiten der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet.
Fragen zur Absetzung Hebammen
- Auf der Versichertenbestätigung sind einige Leistungen zusätzlich mit dem eingesetzten Kommunikationsmedium zu kennzeichnen. Ergänzen Sie das Kommunikationsmedium und reichen Sie uns einfach die von Ihnen korrigierte Versichertenbestätigung mit einem Einspruch nach.
- Nutzen Sie hierzu am besten die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal . Dort können Sie nicht nur per Mausklick Ihren Einspruch einreichen, sondern auch Ihre korrigierte Versichertenbestätigung hochladen. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut.
- Auf der Versichertenbestätigung passen Datum, Uhrzeit oder die erbrachte Leistung nicht zu Ihrer eingereichten Rechnung. Korrigieren Sie einfach die Versichertenbestätigung und lassen Sie die Änderung von der Versicherten unterschreiben. Jetzt können Sie die korrigierte Versichertenbestätigung mit einem Einspruch nachreichen.
- Nutzen Sie hierzu am besten die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal. Dort können Sie nicht nur per Mausklick Ihren Einspruch einreichen, sondern auch Ihre korrigierte Versichertenbestätigung hochladen. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut.
- Kennzeichnnen Sie einfach die Leistung auf der Versichertenbestätigung mit einem Kreuz. Jetzt können Sie die korrigierte Versichertenbestätigung mit einem Einspruch nachreichen.
- Nutzen Sie hierzu am besten die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal. Dort können Sie nicht nur per Mausklick Ihren Einspruch einreichen, sondern auch Ihre korrigierte Versichertenbestätigung hochladen. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut.