FAQ Absetzung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Fragen zur Absetzung)
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== <span style="color: #0f3b6d;">'''Fragen zur Absetzung''' ==
 
== <span style="color: #0f3b6d;">'''Fragen zur Absetzung''' ==
<div class="usermessage mw-customtoggle-AFrage1">+ Ich kann eine Rechnungskürzung nicht nachvollziehen - Was kann ich machen?</div>
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<div class="usermessage mw-customtoggle-AFrage1">+ Wo erhalte ich eine Kostenübernahmeerklärung /Genehmigung für eine von mir erbrachte Leistung? </div>
 
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<li>Bitte prüfen Sie, ob nach dem/der gültigen Vertragspreis/Preisliste abgerechnet wurde.</li>
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<li>Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kostenübernahmeerklärungen/Genehmigungen können ausschließlich die Kostenträger erteilen. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websites der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet.  Wenn Sie die fehlende Kostenübernahmeerklärung/Genehmigung erhalten haben, können Sie sie bei uns nachreichen.</li>
<li>Als nächstes prüfen Sie bitte, ob der abgerechnete Betrag dem genehmigten Betrag entspricht.</li>
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<li> Wussten Sie schon? Für den Leistungsbereich Fahrkosten können Sie die fehlenden Unterlagen über die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal schnell und einfach online nachreichen.
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Die Funktion ist bald auch für alle weiteren Leistungsbereiche (außer Heilmittel) erhältlich.  Melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de </li>
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Version vom 9. Februar 2021, 19:17 Uhr

Fragen rund um die Absetzung

Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort. Über das Inhaltsverzeichnis gelangen Sie ganz einfach zu den verschiedenen Themenbereichen.

Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.


Fragen zur Absetzung

+ Wo erhalte ich eine Kostenübernahmeerklärung /Genehmigung für eine von mir erbrachte Leistung?
  • Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kostenübernahmeerklärungen/Genehmigungen können ausschließlich die Kostenträger erteilen. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websites der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet. Wenn Sie die fehlende Kostenübernahmeerklärung/Genehmigung erhalten haben, können Sie sie bei uns nachreichen.
  • Wussten Sie schon? Für den Leistungsbereich Fahrkosten können Sie die fehlenden Unterlagen über die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal schnell und einfach online nachreichen. Die Funktion ist bald auch für alle weiteren Leistungsbereiche (außer Heilmittel) erhältlich. Melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
+ Absetzung wegen fehlender Mitgliedschaft des Patienten/Kunden bei der ausgewählten Krankenkasse - Was kann ich tun?
  • In diesem Fall können Sie sich nur an den jeweiligen Kostenträger wenden. Dort können Sie das Versicherungsverhältnis klären.
+ Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse trotz vorliegender Bewilligung - Wie verhalte ich mich?
  • Bitte reichen Sie uns die Ihnen vorliegende Bewilligung mit einen Einspruch ein und die Abrechnung kann nun mit den vervollständigten Unterlagen erneut geprüft werden.
  • Für Fahrkosten: Sie haben die Möglichkeit Ihren Einspruch im DAVASO-Portal hochzuladen oder alternativ per E-Mail/Fax/Post einzureichen. Mehr Informationen finden Sie hier: Digitale Rechnungskorrektur DAVASO-Portal