FAQ Absetzung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Fragen zur Absetzung)
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<li>Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kostenübernahmeerklärungen/Genehmigungen können ausschließlich die Kostenträger erteilen. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websites der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet.  Wenn Sie die fehlende Kostenübernahmeerklärung/Genehmigung erhalten haben, können Sie sie bei uns nachreichen.</li>   
 
<li>Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kostenübernahmeerklärungen/Genehmigungen können ausschließlich die Kostenträger erteilen. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websites der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet.  Wenn Sie die fehlende Kostenübernahmeerklärung/Genehmigung erhalten haben, können Sie sie bei uns nachreichen.</li>   
  
<li> Wussten Sie schon? Für den Leistungsbereich Fahrkosten können Sie die fehlenden Unterlagen über die [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] im [https://portal.davaso.de/portal/ DAVASO-Portal] schnell und einfach online nachreichen.  
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<li> Wussten Sie schon? Für viele Leistungsbereiche können Sie die fehlenden Unterlagen über die [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] im [https://portal.davaso.de/portal/ DAVASO-Portal] schnell und einfach online nachreichen.  
 
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Die Funktion ist bald auch für alle weiteren Leistungsbereiche (außer Heilmittel) verfügbar.  Melden Sie sich gleich an unter:  [https://portal.davaso.de/portal/ portal.davaso.de] </li>
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Melden Sie sich gleich an unter:  [https://portal.davaso.de/portal/ portal.davaso.de] </li>
 
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<li>Leider können wir Ihnen über Versichertenverhältnisse keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den zuständigen Kostenträger. </li>
 
<li>Leider können wir Ihnen über Versichertenverhältnisse keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den zuständigen Kostenträger. </li>
  
<li>Im [https://portal.davaso.de/portal/ DAVASO-Portal] können Sie für den Leistungsbereich Fahrkosten nach Klärung des Versichertenverhältnisses per Mausklick in Einspruch gehen und fehlende Unterlagen schnell und einfach digital nachreichen.   
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<li>Im [https://portal.davaso.de/portal/ DAVASO-Portal] können Sie für viele Leistungsbereiche nach Klärung des Versichertenverhältnisses per Mausklick in Einspruch gehen und fehlende Unterlagen schnell und einfach digital nachreichen.   
 
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Erfahren Sie mehr über die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] und melden Sie sich gleich an unter:  [https://portal.davaso.de/portal/ portal.davaso.de] </li>  
Die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] ist bald auch für alle weiteren Leistungsbereiche (außer Heilmittel) verfügbar. Melden Sie sich gleich an unter:  [https://portal.davaso.de/portal/ portal.davaso.de] </li>  
 
 
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<li>Reichen Sie uns einfach die vorliegende Bewilligung mit einem Einspruch nach. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut.   
 
<li>Reichen Sie uns einfach die vorliegende Bewilligung mit einem Einspruch nach. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut.   
 
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Für den Leistungsbereich Fahrkosten können Sie die fehlenden Unterlagen über die [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] im [https://portal.davaso.de/portal/ DAVASO-Portal] schnell und einfach online nachreichen.   
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Für viele Leistungsbereiche können Sie die fehlenden Unterlagen über die [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] im [https://portal.davaso.de/portal/ DAVASO-Portal] schnell und einfach online nachreichen.   
 
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Die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] ist bald auch für weitere Leistungsbereiche (außer Heilmittel) erhältlich. Melden Sie sich gleich an unter: [https://portal.davaso.de/portal/ portal.davaso.de] </li>
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Erfahren Sie mehr über die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] und melden Sie sich gleich an unter: [https://portal.davaso.de/portal/ portal.davaso.de] </li>
 
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Version vom 22. Februar 2021, 08:04 Uhr

Fragen rund um die Absetzung

Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.

Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.


Fragen zur Absetzung

+ Wo erhalte ich eine Kostenübernahmeerklärung /Genehmigung für eine von mir erbrachte Leistung?
  • Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kostenübernahmeerklärungen/Genehmigungen können ausschließlich die Kostenträger erteilen. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websites der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet. Wenn Sie die fehlende Kostenübernahmeerklärung/Genehmigung erhalten haben, können Sie sie bei uns nachreichen.
  • Wussten Sie schon? Für viele Leistungsbereiche können Sie die fehlenden Unterlagen über die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal schnell und einfach online nachreichen.
    Melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
+ Ich habe eine Absetzung wegen fehlender Mitgliedschaft des Patienten/Kunden bei der Krankenkasse erhalten. Was kann ich tun?
  • Leider können wir Ihnen über Versichertenverhältnisse keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den zuständigen Kostenträger.
  • Im DAVASO-Portal können Sie für viele Leistungsbereiche nach Klärung des Versichertenverhältnisses per Mausklick in Einspruch gehen und fehlende Unterlagen schnell und einfach digital nachreichen. Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
+ Ich habe eine Absetzung wegen fehlender Bewilligung der Krankenkasse erhalten, obwohl mir diese vorliegt. Was kann ich tun?
+ Ich habe eine Frage zur Bewilligung bzw. zum Kostenvoranschlag. An wen kann ich mich wenden?
  • Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Auskünfte zu Bewilligungen oder zum Kostenvoranschlag kann Ihnen ausschließlich der zuständige Kostenträger geben. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websiten der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet.