FAQ Einsprüche: Unterschied zwischen den Versionen

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(Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel)
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<div class="usermessage mw-customtoggle-BFrage2">+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung stellen?</div>
 
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<li> Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen sind mittels Korrekturverfahren mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen elektronisch an uns zu übersenden. Diese haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt:
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<li>Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen sind mittels Korrekturverfahren mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen elektronisch an uns zu übersenden. Diese haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt:
 
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- Verarbeitungskennzeichen 01 = Erstrechnung<br />
 
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<li> Auf [http://www.gkv-datenaustausch.de www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.</li>  
 
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<div class="usermessage mw-customtoggle-BFrage1">+ Ich kann noch nicht im Korrekturverfahren Daten übermitteln? Wie reiche ich einen Einspruch, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung ein?</div>
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<li>Korrekturrechnungen, die nicht über den Datenträgeraustausch abgerechnet werden, können per Post eingereicht werden. Gemäß § 303 SGB V wird Ihnen ein pauschaler Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages einbehalten.</li>
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<li>Auf [http://www.gkv-datenaustausch.de www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.</li>
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Version vom 6. Februar 2021, 17:10 Uhr

Fragen rund um Einsprüche

Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.

Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.


Fragen zu Einsprüchen

+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen?
  • Für Fahrkosten: Sie haben die Möglichkeit Ihren Einspruch im DAVASO-Portal (aktuell Fahrkosten) hochzuladen oder alternativ per E-Mail/Fax/Post einzureichen.
+ Wie erfahre ich etwas über den Bearbeitungsstand meines Einspruches?
  • Für postalisch eingereichte Einsprüche können momentan keine Aussagen getroffen werden.
  • Für Fahrkosten: Bitte prüfen Sie zuerst, ob der von ihnen hochgeladene Einspruch auch abgesendet wurde. Sollte der Einspruch anerkannt sein, wird der Absetzungsbetrag im Portal verändert angezeigt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir noch um etwas Geduld.

Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel

+ Ich habe eine Frage zum Korrekturverfahren. Wohin kann ich mich wenden?
  • Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten: www.gkv-datenaustausch.de
+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung stellen?
  • Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen sind mittels Korrekturverfahren mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen elektronisch an uns zu übersenden. Diese haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt:
    - Verarbeitungskennzeichen 01 = Erstrechnung
    - Verarbeitungskennzeichen 02 = Nachberechnung (beinhalten nur Leistungen die in der Erstrechnung vergessen wurden)
    - Verarbeitungskennzeichen 03 = Zuzahlungsnachforderung
    - Verarbeitungskennzeichen 04 = Einspruch nach Rechnungskürzung (beinhalten nur Leistungen die in der Erstrechnung abgesetzt wurden)


  • Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.
+ Ich kann noch nicht im Korrekturverfahren Daten übermitteln? Wie reiche ich einen Einspruch, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung ein?
  • Korrekturrechnungen, die nicht über den Datenträgeraustausch abgerechnet werden, können per Post eingereicht werden. Gemäß § 303 SGB V wird Ihnen ein pauschaler Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages einbehalten.


  • Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.