FAQ Einsprüche: Unterschied zwischen den Versionen

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(Fragen zu Einsprüchen)
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<li>Auf dem Absetzungsschreiben finden Sie auch hilfreiche Hinweise dazu. </li>
 
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<li>Erfahren Sie mehr über die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] und melden Sie sich gleich an unter:  [https://portal.davaso.de/portal/ portal.davaso.de]<li>  
 
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<li>Aktuell erhalten Sie im DAVASO-Portal für den Leistungsbereich Fahrkosten über die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|Digitale Rechnungskorrektur]]  Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Einspruches. Auf anderem Wege können wir Ihnen leider aktuell keine Auskunft geben. </li>
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<li>Sie erhalten im DAVASO-Portal über die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|Digitale Rechnungskorrektur]]  Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Einspruches. Auf anderem Wege können wir Ihnen leider aktuell keine Auskunft geben. </li>
<li>Wir arbeiten bereits daran, die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|Digitale Rechnungskorrektur]] auch für weitere Leistungsbereiche (außer Heilmittel) anzubieten. Melden Sie sich gleich an unter:  [https://portal.davaso.de/portal/ portal.davaso.de] </li>
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<li>Erfahren Sie mehr über die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] und melden Sie sich gleich an unter:  [https://portal.davaso.de/portal/ portal.davaso.de]<li> </li>
  
 
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Version vom 22. Februar 2021, 08:09 Uhr

Fragen rund um Einsprüche

Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.

Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
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Fragen zu Einsprüchen

+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen?
+ Wie erfahre ich etwas über den Bearbeitungsstand meines Einspruches?

Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel

+ Ich habe eine Frage zum Korrekturverfahren. Wohin kann ich mich wenden?
  • Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten: www.gkv-datenaustausch.de
+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung stellen?
  • Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden.
  • Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.
+ Ich kann im Korrekturverfahren momentan noch keine Daten übermitteln? Wie reiche ich einen Einspruch, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung ein?
  • Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.
  • Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.