FAQ Einsprüche: Unterschied zwischen den Versionen

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(Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel)
(Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel)
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<li>Seit dem 1. Juli 2020 gilt für den Heilmittelbereich das neue Korrekturverfahren. Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten:  
 
<li>Seit dem 1. Juli 2020 gilt für den Heilmittelbereich das neue Korrekturverfahren. Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten:  
  [https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/leistungserbringer.jsp www.gkv-datenaustausch.de]
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  [https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer.jsp www.gkv-datenaustausch.de]
 
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<li>Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden.
 
<li>Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden.
<li>Auf [https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/leistungserbringer.jsp www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.
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<li>Auf [https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer.jsp www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.
 
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<li>Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.</li>
 
<li>Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.</li>
<li>Auf [https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/leistungserbringer.jsp www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.</li>  
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<li>Auf [https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer.jsp www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.</li>  
 
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Version vom 13. Juli 2021, 09:11 Uhr

Fragen rund um Einsprüche

Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.

Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.


Fragen zu Einsprüchen

+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen?
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Einspruch digital im DAVASO-Portal über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur einzureichen.
  • Alternativ können Sie diesen auch schriftlich übermitteln. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie unser Absetzungsschreiben zwingend mit einreichen.
  • Auf dem Absetzungsschreiben finden Sie auch hilfreiche Hinweise dazu.
  • Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
+ Wie erfahre ich etwas über den Bearbeitungsstand meines Einspruches?

Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel

+ Ich habe eine Frage zum Korrekturverfahren. Wohin kann ich mich wenden?
  • Seit dem 1. Juli 2020 gilt für den Heilmittelbereich das neue Korrekturverfahren. Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten: www.gkv-datenaustausch.de
+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung stellen?
  • Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden.
  • Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.
+ Ich kann im Korrekturverfahren momentan noch keine Daten übermitteln? Wie reiche ich einen Einspruch, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung ein?
  • Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.
  • Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.