FAQ Einsprüche

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Fragen rund um Einsprüche

Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.

Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.


Fragen zu Einsprüchen

+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen?
+ Wie erfahre ich etwas über den Bearbeitungsstand meines Einspruches?
  • Aktuell erhalten Sie im DAVASO-Portal für den Leistungsbereich Fahrkosten über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Einspruches. Auf anderem Wege können wir Ihnen leider aktuell keine Auskunft geben.
  • Wir arbeiten bereits daran, die Funktion Digitale Rechnungskorrektur auch für weitere Leistungsbereiche (außer Heilmittel) anzubieten. Melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de

Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel

+ Ich habe eine Frage zum Korrekturverfahren. Wohin kann ich mich wenden?
  • Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten: www.gkv-datenaustausch.de
+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung stellen?
  • Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden.
  • Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.
+ Ich kann im Korrekturverfahren momentan noch keine Daten übermitteln? Wie reiche ich einen Einspruch, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung ein?
  • Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.
  • Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.