FAQ Zahlung

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Fragen rund um die Zahlung

Hier finden Sie schon bald Fragen und Antworten rund um das Thema Zahlung.

Sie haben Anregungen oder schon Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.


Zahlfristen

+ Neuer Physiotherapievertrag – In welcher Frist bekomme ich die Rechnung gezahlt?
  • Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung gültig ab 01.08.2021
  • Für die Bezahlung Ihrer Rechnung ist der Rechnungseingang ausschlaggebend.
  • Sind Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig – elektronischer Datensatz (DTA) und Rechnungen mit Verordnungen (Papierunterlagen) – bei der zuständigen Stelle (Kostenträgerverzeichnis) eingegangen,
    ist die Bezahlung der Rechnung nach 21 Kalendertagen fällig.
  • Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut.
  • Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt die Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein.
+ Neuer Logopädievertrag – In welcher Frist bekomme ich die Rechnung gezahlt?
  • Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung gültig ab 16.03.2021
  • Für die Bezahlung Ihrer Rechnung ist der Rechnungseingang ausschlaggebend.
  • Sind Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig – elektronischer Datensatz (DTA) und Rechnungen mit Verordnungen (Papierunterlagen) – bei der zuständigen Stelle (Kostenträgerverzeichnis) eingegangen,
    ist die Bezahlung der Rechnung nach 21 Kalendertagen fällig.
  • Als Zahltag gilt der Tag der Übergabe der Überweisung an die Bank.
  • Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt die Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein.
+ Neuer Podologievertrag – In welcher Frist bekomme ich die Rechnung gezahlt?
  • Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie und deren Vergütung gültig ab 01.01.2021
  • Für die Bezahlung Ihrer Rechnung ist der Rechnungseingang ausschlaggebend.
  • Sind Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig – elektronischer Datensatz (DTA) und Rechnungen mit Verordnungen (Papierunterlagen) – bei der zuständigen Stelle (Kostenträgerverzeichnis) eingegangen,
    ist die Bezahlung der Rechnung nach 21 Kalendertagen fällig.
  • Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut.
  • Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein.